Der Entwurf zum Grabmal „Hortensie“ ist geistiges Eigentum von SCHÖNE STEINE (und ggf. weiteren, beteiligten Gestaltern). Die unabgesprochene Nachahmung, selbst mit leichter Modifikation, stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Sie würden das Grabmal „Hortensie“ gerne in eigenem Namen anbieten? Unter Umständen können Sie eine einmalige Fertigungslizenz erwerben.
Definitiv! Die Bilder oben zeigen eine exemplarische Ausführung des Grabsteins „Hortensie“. Da jedes Exemplar individuell angefertigt wird, kann dieses ganz nach Ihren Wünschen gestaltet werden, z. B. hinsichtlich Motivik, Farbgebung oder verwendeten Materialien. Abweichende Maße für andere Grabarten, wie Urnengrab, Einzelgrab oder Doppelgrab sind selbstverständlich ebenfalls möglich. Ihr Ansprechpartner, Bertolt J. Schöne von SCHÖNE STEINE berät Sie gerne.
Der Preis eines Grabsteins hängt von mehreren Faktoren ab. Allen voran von dessen Maßen, die wiederum von der jeweiligen Friedhofsverwaltung vorgeben werden. Andere Einflussgrößen der Kalkulation können die Anzahl an Buchstaben, die zurückzulegende Transportstrecke oder die aktuellen Materialkosten sein. All das macht es schwer, vorab einen präzisen Preis zu benennen. Wir sind jedoch bestrebt, Ihnen zumindest eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben. Für eine detaillierte Preisauskunft nutzen Sie bitte den „Anfrage-Button“ auf dieser Seite. Ihr unverbindliches Erstangebot erhalten Sie üblicherweise innerhalb von 24 Stunden.
Grundsätzlich ist es kein Problem ein Grabmal (auch über weite Strecken) zu transportieren. Der schwierigste Teil, das Auf- und Abladen, ist ohnehin nötig – selbst wenn Werkstatt und Friedhof in unmittelbarer Nähe zueinander liegen. Die Fahrtstrecke ist dann fast zweitrangig. Wie die Transportkosten abgerechnet werden, unterscheidet sich von Gestalter zu Gestalter. Manche bieten einen Pauschalpreis, andere rechnen nach Kilometern ab und bei wieder anderen ist der Transport bereits im Preis des Grabmals inbegriffen. Wie auch immer das Modell aussieht, nach unserer Erfahrung fallen die Kosten oft niedriger aus, als Kunden zunächst erwartet. Um Ihren konkreten Fall zu prüfen, nutzen Sie am besten den „Anfrage-Button“ auf dieser Seite.
Für die Montage (das sogenannte „Setzen“) des Grabmals gibt es zwei Möglichkeiten. Bis zu einem gewissen Radius nimmt der Gestalter diese Aufgabe üblicherweise selbst wahr. Darüber hinaus wird dann gern ein Fachbetrieb aus der entsprechenden Region beauftragt (beispielsweise ein anderer Gestalter aus dem MEMOREAN-Netzwerk). So oder so: die fachgerechte Installation des Grabmals und die damit verbundene Koordination gehören zum Leistungsspektrum des Anbieters. Sie müssen sich um nichts davon kümmern.
Der Fall ist nicht selten: Man findet beim Spaziergang auf dem Friedhof oder bei der Online-Recherche ein besonders schönes Grabmal, möchte aber selbst bestimmen, an wen ein entsprechender Auftrag gehen soll. Das ist jedoch problematisch. Denn das Design des Grabmals ist geistiges Eigentum dessen, der es originär entworfen hat und somit urheberrechtlich geschützt. Die Nachahmung von Grabsteinen unter Missachtung des Urheberrechts hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen unter Steinmetzen mit teils hohen Schadensersatzzahlungen geführt.
Um also auf der sicheren Seite zu sein, raten wir dringend dazu, Kontakt zum Urheber aufzunehmen. Oft lässt sich das Problem mit einer einfachen Fertigungslizenz aus der Welt räumen. Eine entsprechende Kontaktmöglichkeit finden Sie bzw. Ihr Anbieter auf dieser Seite unter der Überschrift „Urheberschutz“. Weißen Sie Ihren Steinmetz, Bildhauer oder Grabmalkünstler aktiv darauf hin, wo Sie das Grabmal gefunden haben. Denn er trägt am Ende die Verantwortung bzw. Kosten einer Schutzrechtsverletzung.
Ihre unverbindliche Anfrage an SCHÖNE STEINE
Ihr direkter Draht zu einer unverbindlichen Erstberatung
(Erwähnen Sie memorean.com für verbesserte Konditionen)
Möchten Sie sich lieber zurückrufen lassen?
Lizenzanfrage
Bitte senden Sie mir Ihr unverbindliches Angebot zum Erwerb einer einmaligen Fertigungserlaubnis für das Grabmal “Hortensie”.